Statuten

 Hier findest du die Statuten von 2001,

Stand 2020: 

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Statuten
Stand 2020
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Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen gemischter Frauenchor besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Luzern.

 

Art. 2 Zweck

Der Chor ist ein Verein, der Lieder singt, welche den Frauen entsprechen.

 

Art. 3 Mitfrauenschaft 

Jede Frau, der das Repertoire entspricht und die mitsingen will oder sich aktiv im Verein engagiert, kann dem Verein angehören. Über die Aufnahme entscheidet die Mitfrauenversammlung.

 

Art. 4 Organe 

Organe des Vereins sind:

  • die Mitfrauenversammlung
  • der Vorstand

Dem Vorstand gehören vier Frauen an, welche die Ressorts betreuen (Koordination, Kassierin, Auftritte). Der Vorstand konstituiert sich selbst.

 

Art. 5 Mitfrauenbeitrag/Mittel
Der Mitfrauenbeitrag beträgt je nach Selbsteinschätzung zwischen Fr. 240.00 und 360.00 pro Halbjahr.

Weitere Einnahmen erfolgen aus Konzerten und anderen Veranstaltungen.

 

Art. 6 Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

 

Art. 7 Verweis auf das ZGB

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB.

 

 

Die Statuten wurden an der Vollversammlung von 29. November 2001 genehmigt und am 27. August 2020 ergänzt.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter: lesbelles@gmx.ch

 

Ein grosses Dankeschön allen, die uns unterstützen! 

Luzerner Kantonalbank AG, Gemischter Frauenchor Luzern, PC 60-41-2 / CH93 0077 8010 0572 3580 9