Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen gemischter Frauenchor besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Luzern.
Art. 2 Zweck
Der Chor ist ein Verein, der Lieder singt, welche den Frauen entsprechen.
Art. 3 Mitfrauenschaft
Jede Frau, der das Repertoire entspricht und die mitsingen will
oder sich aktiv im Verein engagiert, kann dem Verein angehören. Über die Aufnahme entscheidet die Mitfrauenversammlung.
Art. 4 Organe
Organe des Vereins sind:
Dem Vorstand gehören vier Frauen an, welche die Ressorts betreuen (Koordination, Kassierin, Auftritte). Der Vorstand konstituiert sich
selbst.
Art. 5 Mitfrauenbeitrag/Mittel
Der Mitfrauenbeitrag beträgt je nach Selbsteinschätzung zwischen Fr. 240.00 und 360.00 pro Halbjahr.
Weitere Einnahmen erfolgen aus Konzerten und anderen Veranstaltungen.
Art. 6 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das
Vereinsvermögen.
Art. 7 Verweis auf das ZGB
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB.
Die Statuten wurden an der Vollversammlung von 29. November 2001 genehmigt und am 27. August 2020 ergänzt.